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Seminare

WICHTIGE BELEHRUNGSSCHREIBEN AN MANDANTEN 2021 – AUFTRÄGE GENERIEREN UND HAFTUNG VERMEIDEN –

Mandanten können bei wirtschaftlichen Entscheidungen oftmals schwer ermessen, ob sich im Vorfeld die Beratung durch ihren Steuerberater lohnt.

Werden dem Steuerberater Sachverhalte seiner Mandanten bekannt, die wesentliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, ist er verpflichtet, seine Mandanten unaufgefordert über steuerliche Regelungen und Änderungen zu belehren, damit sie

- wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen treffen können und
- der gewünschte steuerliche Erfolg eintritt.

Es empfiehlt sich, wichtige Belehrungen schriftlich vorzunehmen. Der Mandant kann dann in Ruhe entscheiden, ob er eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen will. Der Steuerberater kann in einem eventuellen Haftungsfall nachweisen, dass er seine Belehrungspflicht erfüllt hat.

Die Belehrung ist auch dann von Bedeutung, wenn der Mandant nach einer Gestaltung steuerliche Vorgaben einhalten muss, damit der gewünschte Erfolg eintritt bzw. nicht verloren geht, wie z.B. Behaltefristen.

Das Steuer- und Gesellschaftsrecht ändert sich stetig. Zahlreiche Gesetzesänderungen, grundlegende Urteile des EuGH, des BVerfG, des BFH und des BGH sowie wichtige Verwaltungserlasse sind bei der Beratung anzuwenden. Das führt unter anderem dazu, dass neue Belehrungsschreiben erstellt werden müssen oder bestehende Belehrungsschreiben an die aktuelle Rechtslage 2021 angepasst werden müssen.

Jedes Jahr werden von uns neue Belehrungsschreiben verfasst und im Seminar besprochen. Die Belehrungsschreiben basieren auf der aktuellen Rechtslage. Die Belehrungsschreiben werden Ihnen als Word-Datei zur Verfügung gestellt.

INHALTSÜBERSICHT

A. GRUNDLAGEN
B. BELEHRUNGEN FÜR ALLE UNTERNEHMEN
C. BELEHRUNGEN FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN UND IHRE GESELLSCHAFTER
D. BELEHRUNGEN FÜR EINZELUNTERNEHMEN UND PERSONENGESELLSCHAFTEN
E. BELEHRUNGEN FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN
F. BELEHRUNGEN FÜR ARBEITNEHMER UND ARBEITGEBER
G. BELEHRUNGEN FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER

 

 

Referenten


Prof. Dr. Marcus Scholz


Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mannheim


Caroline Luise Stark


Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht/Dipl.-Finanzwirtin (FH)



 

Termine:

- Stuttgart, StBK Stuttgart 26.10.2022 von 9:00 – 17:00 Uhr
- Bad Dürkheim, StBA RLP 02.11.2022 von 09:00 – 17:00 Uhr